Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.10.1992

Geschäftszahl

92/14/0143

Rechtssatz

Die mietweise Überlassung einer Wohnung durch die Gebietskörperschaft und die Zahlung eines Baukostenbeitrages durch einen Wohnungswerber sind (schlüssige) Handlungen, die das Zustandekommen des Mietvertrages und die Bindung des Baukostenbeitrages bewirken.