Verwaltungsgerichtshof
06.10.1992
92/14/0143
Die mietweise Überlassung einer Wohnung durch die Gebietskörperschaft und die Zahlung eines Baukostenbeitrages durch einen Wohnungswerber sind (schlüssige) Handlungen, die das Zustandekommen des Mietvertrages und die Bindung des Baukostenbeitrages bewirken.