Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.07.1996

Geschäftszahl

92/14/0133

Rechtssatz

Kosten von Reisen, deren Gegenstand ein sogenanntes Mischprogramm ist, sind in den Bereich der privaten Lebensführung zu verweisen (Hinweis E 26.1.1993, 88/14/0108).