Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.10.1995

Geschäftszahl

92/14/0091

Rechtssatz

AusfzF, ob im konkreten Fall ein Kauf auf Raten oder ein Kauf gegen Leibrente vereinbart wurde. (Hier: Die Ehefrau des Abgabepflichtige veräußert eine in ihrem Privatvermögen befindliche Liegenschaft in monatlichen Raten auf die Dauer von 25 Jahren; Kaufpreisforderung ist nur an die (vorverstorbenen) Eltern der Ehefrau vererblich; nach Tod der Ehefrau werden Ratenzahlungen eingestellt.)