Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.09.1992

Geschäftszahl

92/14/0083

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/25 89/15/0076 2

Stammrechtssatz

Über eine Abgabennachsicht ist auf Grund der bei der Bescheiderlassung gegebenen Sachlage und Rechtslage abzusprechen (Hinweis E 21.12.1989, 89/14/0196).