Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.11.1996

Geschäftszahl

92/14/0078

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/02/21 93/14/0167 1

Stammrechtssatz

Die behauptete ausschließlich betriebliche Nutzung eines PKW ist unwahrscheinlich. Daher ist ein diesbezüglicher Beweis durch die Führung eines Fahrtenbuches zu erbringen (Hinweis E 16.4.1991, 90/14/0043).