Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.11.1996

Geschäftszahl

92/14/0078

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/14/0128 E 6. März 1984 VwSlg 5868 F/1984 RS 1

Stammrechtssatz

Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ist eine "Reise" nach Paragraph 4, Absatz 5, EStG 1972 dem allgemeinen Sprachgebrauch entsprechend die Fortbewegung über größere Entfernungen zu Fuß oder mit Beförderungsmitteln über den örtlichen Nahbereich des Betriebes hinaus. Die Auffassung, dieser "Nahbereich" umfasse, von der Betriebsstätte gerechnet, einen Umkreis von - tatsächlich zurückgelegten und nicht nach einer Luftlinie errechneten - 20 bis 25 km, ist nicht gesetzwidrig (Hinweis auf

E 29.6.1982, 82/14/0155; 12.4.83, 82/14/0227; 14.2.1979, 2463/78).