Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.1992

Geschäftszahl

92/14/0044

Rechtssatz

Ein Gasthaus in einer Stadtgemeinde und ein Pachtbetrieb in einem Schutzhaus sind nach der Lebenserfahrung in Bewirtschaftungsweise und Kundenkreis so verschieden, daß ohne gegenteilige Feststellungen weder von einer Betriebsidentität noch von gleicher Wirtschaftsführung (hier: zur Liebhabereibetrachtung) ausgegangen werden darf.