Verwaltungsgerichtshof
30.06.1992
92/14/0044
Ein Gasthaus in einer Stadtgemeinde und ein Pachtbetrieb in einem Schutzhaus sind nach der Lebenserfahrung in Bewirtschaftungsweise und Kundenkreis so verschieden, daß ohne gegenteilige Feststellungen weder von einer Betriebsidentität noch von gleicher Wirtschaftsführung (hier: zur Liebhabereibetrachtung) ausgegangen werden darf.