Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.12.1995

Geschäftszahl

92/14/0031

Rechtssatz

Die Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörde besteht unabhängig von einem Verschulden des Abgabepflichtigen an der mangelhaften Buchführung (Hinweis E 14.11.1990, 89/13/0045, 0046; E 8.9.1992, 89/14/0014).