Verwaltungsgerichtshof
18.03.1992
92/14/0019
GRS wie VwGH E 1991/06/11 87/14/0133 2
Aus einer - allenfalls rechtswidrigen - Vorgangsweise der Behörde gegenüber Dritten kann niemand für sich einen Anspruch auf vergleichbare Rechtswidrigkeit ableiten (Hinweis E 30.1.1990, 89/14/0264).
ECLI:AT:VWGH:1992:1992140019.X03