Verwaltungsgerichtshof
18.03.1992
92/14/0019
Ausführungen zum Lohndrusch, insbesondere ob er als der Landwirtschaft wirtschaftlich untergeordnet zu betrachten ist. Taugliche Beurteilungskritierien sind das Verhältnis der Umsätze (Hinweis E 19.2.1985, 84/14/0125) und der Umfang des eingesetzten Anlagevermögens.
ECLI:AT:VWGH:1992:1992140019.X02