Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.03.1992

Geschäftszahl

92/14/0019

Rechtssatz

Ausführungen zum Lohndrusch, insbesondere ob er als der Landwirtschaft wirtschaftlich untergeordnet zu betrachten ist. Taugliche Beurteilungskritierien sind das Verhältnis der Umsätze (Hinweis E 19.2.1985, 84/14/0125) und der Umfang des eingesetzten Anlagevermögens.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140019.X02