Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.02.1992

Geschäftszahl

92/14/0016

Rechtssatz

Die materiellrechtliche Beurteilung abgabenrechtlich relevanter Sachverhalte richtet sich, soweit der Gesetzgeber nicht anderes bestimmt hat, grundsätzlich nach dem zur Zeit der Verwirklichung dieser Sachverhalte geltenden Recht. Änderungen der materiellen Rechtslage kommt daher grundsätzlich keine rückwirkende Kraft zu (hier: zur Beurteilung von Liebhaberei für 1987 nach Aufhebung von Artikel römisch zwei, LiebhabereiV durch den VfGH im E 12.12.1991, römisch fünf 53/91-15 ua im Anlaßfall).