Verwaltungsgerichtshof
05.05.1992
92/14/0013
GRS wie 89/14/0191 E 20. November 1989 RS 2
Die Anleitungspflicht erstreckt sich auf Verfahrenshandlungen und nicht darauf, der Partei Tatsachenbehauptungen in den Mund zu legen, die zu einer für sie günstigeren materiell-rechtlichen Beurteilung führen könnten.