Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.05.1992

Geschäftszahl

92/14/0013

Rechtssatz

Ein Hochschulstudium kann in der Regel nicht als eine Fortbildung für eine bisher ohne akademische Ausbildung ausgeübte Berufstätigkeit angesehen werden (Hinweis E 3.6.1987, 86/13/0184, E 22.9.1987, 87/14/0078, E 6.11.1990, 90/14/0219).