Verwaltungsgerichtshof
20.06.1995
92/13/0298
Ist das Entstehen von Reisekosten primär durch eine Tätigkeit als Betriebsrat veranlaßt und (untergeordnet) durch das Dienstverhältnis mitveranlaßt und können die auf die jeweilige Ursache entfallenden Anteile nicht angegeben werden, so kommt es jedenfalls auf den überwiegenden Zusammenhang an (Hinweis E 20.11.1990, 90/14/0180).