Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.06.1995

Geschäftszahl

92/13/0298

Rechtssatz

Zum eigenen Vorbringen der Partei braucht Parteiengehör nicht gewährt zu werden (Hinweis E 25.6.1992, 92/16/0002, 0003).