Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.05.1995

Geschäftszahl

92/13/0276

Rechtssatz

Auch sonstige Bezüge iSd Paragraph 67, EStG 1988 zählen - im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - zu den Einnahmen.