Verwaltungsgerichtshof
19.05.1993
92/13/0269
Eine Ähnlichkeit zum Berufsbild eines Wirtschaftstreuhänders wird auch nicht durch den Umstand begründet, daß der Abgabepflichtige nach Anzeigen der Kammer der Wirtschaftstreuhänder wegen unbefugter Berufsausübung wiederholt bestraft worden ist.