Verwaltungsgerichtshof
19.05.1993
92/13/0269
GRS wie 0702/67 E 2. Oktober 1968 VwSlg 3785 F/1968 RS 1
Das Erlassen von Steuerbescheiden ist eine zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der Abgabenbehörde unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung und unterbricht daher die Verjährung.