Verwaltungsgerichtshof
27.07.1994
92/13/0175
Hat der Abgabenpflichtige im Ermittlungszeitraum kein Fahrtenbuch geführt, so hat die Abgabenbehörde den betrieblich veranlaßten Teil der Kraftfahrzeugkosten gemäß Paragraph 184, BAO zu schätzen.
ECLI:AT:VWGH:1994:1992130175.X06