Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.07.1994

Geschäftszahl

92/13/0175

Rechtssatz

Hat der Abgabenpflichtige im Ermittlungszeitraum kein Fahrtenbuch geführt, so hat die Abgabenbehörde den betrieblich veranlaßten Teil der Kraftfahrzeugkosten gemäß Paragraph 184, BAO zu schätzen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1994:1992130175.X06