Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.10.1992

Geschäftszahl

92/13/0169

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0322/80 E 17. Dezember 1982 RS 3

Stammrechtssatz

Ein durch Einstellung (wegen Klaglosstellung) abgeschlossenes Verfahren ist in jenem Stadium wieder aufzunehmen, in dem es sich vor dem Einstellungsbeschluß befunden hatte.