Verwaltungsgerichtshof
14.10.1992
92/13/0169
GRS wie 0322/80 E 17. Dezember 1982 RS 3
Ein durch Einstellung (wegen Klaglosstellung) abgeschlossenes Verfahren ist in jenem Stadium wieder aufzunehmen, in dem es sich vor dem Einstellungsbeschluß befunden hatte.