Verwaltungsgerichtshof
27.07.1994
92/13/0140
Ausführungen betreffend die Ablehnung eines Vertagungsantrages, weil der AbgPfl im Verwaltungsverfahren einerseits durch zwei Wirtschaftstreuhänder vertreten war und andererseits oftmals Gelegenheit hatte, sowohl den Sachverhalt wie auch seinen Rechtsstandpunkt darzustellen.