Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.07.1994

Geschäftszahl

92/13/0140

Rechtssatz

Ausführungen betreffend die Ablehnung eines Vertagungsantrages, weil der AbgPfl im Verwaltungsverfahren einerseits durch zwei Wirtschaftstreuhänder vertreten war und andererseits oftmals Gelegenheit hatte, sowohl den Sachverhalt wie auch seinen Rechtsstandpunkt darzustellen.