Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.09.1994

Geschäftszahl

92/13/0027

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/15 89/02/0133 1

Stammrechtssatz

Nach stRsp des VwGH unterliegt die Beweiswürdigung der belangten Behörde der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle in der Richtung, ob der Sachverhalt genügend erhoben wurde und ob die bei der Beweiswürdigung vorgenommenen Erwägungen schlüssig waren dh, ob sie ua den Denkgesetzen und dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut entsprechen (Hinweis auf E VS 3.10.1985, 85/02/0053, Slg 11894/A).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

92/13/0028