Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.09.1994

Geschäftszahl

92/13/0027

Rechtssatz

Jede außerhalb des ermittelten Beschwerdepunktes gelegene inhaltliche Rechtswidrigkeit des angefochtenen Abgabenbescheides aus dem Grunde unzutreffender Beurteilungen der belangten Behörde über die rechtliche Richtigkeit der Handhabung der materiellrechtlichen und formell-rechtlichen Vorschriften des Abgabenrechts durch das Finanzamt ist der verwaltungsgerichtlichen Prüfung entzogen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

92/13/0028