Verwaltungsgerichtshof
14.09.1994
92/13/0027
GRS wie 85/09/0049 E 10. April 1985 RS 1
Durch den Beschwerdepunkt wird der Prozessgegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens festgelegt und der Rahmen abgesteckt, an den der VwGH bei der Prüfung des angefochtenen Bescheides gebunden ist (Hinweis E 19.9.1984, 82/03/0112).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
92/13/0028