Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.09.1994

Geschäftszahl

92/13/0027

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/04/14 90/13/0212 1

Stammrechtssatz

Bezeichnet die Beschwerde das als verletzt behauptete Recht nicht mit Bestimmtheit, sind die Beschwerdepunkte dem Vorbringen zur Sache zu entnehmen (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, Seite 243).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

92/13/0028