Verwaltungsgerichtshof
24.10.1996
92/12/0227
GRS wie 90/12/0195 E 27. September 1990 VwSlg 13272 A/1990 RS 4 (hier: gilt sinngemäß auch für die Gefahrenzulage)
Für den Anspruch auf Erschwerniszulage ist eine objektive Besonderheit des Dienstes maßgebend. Umstände des Einzelfalles, die insbesondere eine psychische Belastung mit sich bringen, sind nicht zu berücksichtigen.