Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.10.1993

Geschäftszahl

92/12/0205

Rechtssatz

In der gesetzlichen Anknüpfung des Vorliegens eines Verwendungsgruppenzulagenanspruchs an tatsächlich geleistete Dienste ist keine unsachliche Differenzierung iSd Paragraph 25, Absatz 2, PVG gelegen.