Verwaltungsgerichtshof
28.09.1993
92/12/0172
Auch eine unrichtige Fertigungsklausel in der Ausfertigung eines Bescheides ist der Berichtigung zugänglich (Hinweis E 13.5.1987, 87/08/0071; hier trägt der Bescheid im Kopf die Bezeichnung "Amt der Tiroler Landesregierung - Krankenfürsorge und Unfallfürsorge der Tiroler Landeslehrer"; die Fertigungsklausel am Schluß lautet: "Für die Landesregierung:
Vorsitzender der Verwaltungskommission").
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/12/0186