Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.1993

Geschäftszahl

92/12/0172

Rechtssatz

Auch eine unrichtige Fertigungsklausel in der Ausfertigung eines Bescheides ist der Berichtigung zugänglich (Hinweis E 13.5.1987, 87/08/0071; hier trägt der Bescheid im Kopf die Bezeichnung "Amt der Tiroler Landesregierung - Krankenfürsorge und Unfallfürsorge der Tiroler Landeslehrer"; die Fertigungsklausel am Schluß lautet: "Für die Landesregierung:

Vorsitzender der Verwaltungskommission").

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

92/12/0186