Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.1992

Geschäftszahl

92/12/0022

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/05/20 90/12/0273 2

Stammrechtssatz

In sachlich beschränktem Umfang ist einem Beamten der Verwendungsgruppe B auch die Verfassung von Bescheiden höheren Schwierigkeitsgrades und die Übernahme der Verantwortung hiefür zumutbar (Hinweis E 31.1.1979, 341/78, E 9.2.1981, 3282/79).