Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.09.1993

Geschäftszahl

92/12/0018

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/03/27 90/11/0052 2

Stammrechtssatz

Das Vorliegen von Wiedereinsetzungsgründen ist nur in jenem Rahmen zu untersuchen, der durch die Behauptungen des Wiedereinsetzungswerbers gesteckt wird (Hinweis E 30.1.1984, 84/05/0008, VwSlg 11312 A/1984).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

92/12/0097