Verwaltungsgerichtshof
17.11.1992
92/11/0222
GRS wie VwGH B 1990/03/27 90/11/0052 1
Ein Verschulden eines Parteienvertreters ist einem Verschulden der Partei selbst gleichzusetzen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
92/11/0223