Der Bf hat insgesamt fünfmal strafbare Handlungen nach § 83 StGB begangen. Dieser Umstand spricht dafür, daß der Bf eine Neigung zur Gewalttätigkeit gegenüber anderen Personen aufweist.Der Bf hat insgesamt fünfmal strafbare Handlungen nach Paragraph 83, StGB begangen. Dieser Umstand spricht dafür, daß der Bf eine Neigung zur Gewalttätigkeit gegenüber anderen Personen aufweist.