Verwaltungsgerichtshof
15.12.1992
92/11/0145
Auf eine KONKRETE Gefährdung anderer Straßenbenützer kommt es für die Wertung gem § 66 Abs 3 KFG nicht an.Auf eine KONKRETE Gefährdung anderer Straßenbenützer kommt es für die Wertung gem Paragraph 66, Absatz 3, KFG nicht an.