Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.06.1992

Geschäftszahl

92/11/0123

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/23 89/11/0210 5

Stammrechtssatz

Die besondere Gefährlichkeit der Verhältnisse ist angesichts des Vorliegens einer bestimmten Tatsache nach Paragraph 66, Absatz 2, Litera f, erster Fall KFG schon begrifflich gegeben.