Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.08.1995

Geschäftszahl

92/10/0411

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/09/20 86/07/0191 3

Stammrechtssatz

Der VwGH hat wesentliche Mängel des Verwaltungsverfahrens auch ohne Antrag in der Beschwerde wahrzunehmen.