Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.1994

Geschäftszahl

92/10/0392

Rechtssatz

Die Beschäftigung in der Kanzlei eines Rechtsanwaltes bringt nicht schon an sich die Verläßlichkeit mit sich (Hinweis E 23.1.1978, 1895 ff/77).