Verwaltungsgerichtshof
18.04.1994
92/10/0381
Kommt dem Aussagegehalt des Packungstextes erst durch Beifügung eines weiteren Textes ein konkreter Aussagegehalt zu, liegt eine Änderung der Anmeldung vor (hier: dem Satz "mit 1 bis 2 Vital-Mineralkapseln sichern Sie den täglichen Bedarf" wurde die Wendung "an diesen Mineralstoffen und Spurenelementen" hinzugefügt).