Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.12.1992

Geschäftszahl

92/10/0189

Rechtssatz

Die Gefahr einer nachteiligen hygienischen Beeinflussung beim Feilhalten von Gebäck in Gebäckständern in Selbstbedienung (Semmelspender), wobei ein Zugriff der Kunden auf mindestens zehn Stück Gebäck besteht, ist offenkundig.