Verwaltungsgerichtshof
21.12.1992
92/10/0189
Die Gefahr einer nachteiligen hygienischen Beeinflussung beim Feilhalten von Gebäck in Gebäckständern in Selbstbedienung (Semmelspender), wobei ein Zugriff der Kunden auf mindestens zehn Stück Gebäck besteht, ist offenkundig.