Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.12.1992

Geschäftszahl

92/10/0189

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/02/26 89/10/0202 6

Stammrechtssatz

Zum objektiven Tatbestand der Verwaltungsübertretung nach Paragraph 20, LMG gehört die abstrakte Gefahr der hygienisch nachteiligen Beeinflussung durch äußere Einwirkung; die Behörde hat lediglich eine der Möglichkeiten abstrakter Gefährdung nachzuweisen.