Verwaltungsgerichtshof
21.12.1992
92/10/0189
GRS wie VwGH E 1990/02/26 89/10/0202 6
Zum objektiven Tatbestand der Verwaltungsübertretung nach Paragraph 20, LMG gehört die abstrakte Gefahr der hygienisch nachteiligen Beeinflussung durch äußere Einwirkung; die Behörde hat lediglich eine der Möglichkeiten abstrakter Gefährdung nachzuweisen.