Verwaltungsgerichtshof
27.11.1995
92/10/0049
GRS wie 86/10/0176 E 9. Februar 1987 RS 2
Für die Feststellung eines Eingriffes nach Paragraph 6, Absatz 2, OÖ NatSchG ist es nicht entscheidend, ob dieses auch ein "störender" ist, von welchem Punkt aus das den Eingriff darstellende Projekt einsehbar ist und ob es nur aus der Nähe oder auch aus weiterer Entfernung wahrgenommen werden kann.