Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.11.1995

Geschäftszahl

92/10/0049

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/10/0176 E 9. Februar 1987 RS 2

Stammrechtssatz

Für die Feststellung eines Eingriffes nach Paragraph 6, Absatz 2, OÖ NatSchG ist es nicht entscheidend, ob dieses auch ein "störender" ist, von welchem Punkt aus das den Eingriff darstellende Projekt einsehbar ist und ob es nur aus der Nähe oder auch aus weiterer Entfernung wahrgenommen werden kann.