Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.1993

Geschäftszahl

92/10/0029

Rechtssatz

Eine Verwaltungsübertretung ist auch dann strafbar, wenn sie durch einen agent provocateur verursacht wird (Hinweis E 17.1.1953, 1327/50, VwSlg 2384 A/1953).