Verwaltungsgerichtshof
19.05.1993
92/09/0331
Die Behörde hat, bevor sie die Zurückweisung eines Rechtsmittels als verspätet ausspricht, zu prüfen, ob die Zustellung des mit Rechtsmittel angefochtenen Bescheides ordnungsgemäß erfolgt ist.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
92/09/0332