Verwaltungsgerichtshof
04.11.1992
92/09/0187
GRS wie 0338/56 E 30. September 1958 RS 1
Ein allfälliger Mangel des Parteiengehörs im Verfahren erster Instanz wird durch die im Berufungsverfahren mit der Berufung gegebene Möglichkeit der Stellungnahme saniert.