Verwaltungsgerichtshof
26.11.1992
92/09/0177
GRS wie 0411/53 E 13. Dezember 1954 RS 4
Aus der von einem Verwaltungsorgan innerhalb seiner Zuständigkeit geübten Tätigkeit kann kein Grund zur Annahme seiner Befangenheit abgeleitet werden (Hinweis E BGH 4.6.1936, A 178/36).