Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.11.1992

Geschäftszahl

92/09/0092

Rechtssatz

Die Wahrscheinlichkeitsurteile nach Paragraph 4, Absatz eins, KOVG sind auch bei der Prüfung von Ansprüchen nach Paragraph 47, Absatz eins, KOVG zulässig (Hinweis E 15.5.1985, 84/09/0055).