Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.09.1992

Geschäftszahl

92/09/0071

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/03/0074 E 18. September 1985 RS 3

Stammrechtssatz

Die Behörde ist nicht verpflichtet, auf Grund bloßer Behauptungen, die in keiner Weise näher konkretisiert sind, aufwendige Ermittlungen durchzuführen (Hinweis E 14.5.1982, 81/02/0032).