Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.01.1994

Geschäftszahl

92/08/0264

Rechtssatz

Es ist sowohl mit dem Wesen eines Dienstvertages als auch eines Beschäftigungsverhältnisses vereinbar, daß derjenige, der eine Leistung übernimmt, sich die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten bereits vor Antritt der Dienstleistung aneignet vergleiche Arb 9422).