Verwaltungsgerichtshof
25.01.1994
92/08/0264
Es ist sowohl mit dem Wesen eines Dienstvertages als auch eines Beschäftigungsverhältnisses vereinbar, daß derjenige, der eine Leistung übernimmt, sich die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten bereits vor Antritt der Dienstleistung aneignet vergleiche Arb 9422).