Verwaltungsgerichtshof
22.06.1993
92/08/0256
GRS wie VwGH E 1992/03/24 89/08/0168 1
Eine Person, die nicht Eigentümer eines Betriebes ist, kann dennoch als Dienstgeber angesehen werden, wenn der Betrieb auf ihre Rechnung und Gefahr geführt wird. Dies gilt etwa für Pächter und Fruchtnießer (Hinweis E 14.10.1970, 695/70, VwSlg 7.879 A/1970).