Verwaltungsgerichtshof
21.09.1993
92/08/0243
GRS wie VwGH E 1992/06/16 91/08/0158 3
Die allgemeine Vermutung von der Gesetzeskenntnis (Paragraph 2, ABGB) ist bei Beurteilung der Sorgfaltspflichtverletzung nach Paragraph 25, Absatz eins, AlVG nicht ohne weiteres heranzuziehen, weil der Gesetzgeber dieser Bestimmung nicht schon die Rechtswidrigkeit der Leistungsgewährung allein für die Rückforderung genügen lassen wollte, wie sich aus dem Wortlaut ergibt.