Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.1993

Geschäftszahl

92/08/0243

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/06/16 91/08/0158 3

Stammrechtssatz

Die allgemeine Vermutung von der Gesetzeskenntnis (Paragraph 2, ABGB) ist bei Beurteilung der Sorgfaltspflichtverletzung nach Paragraph 25, Absatz eins, AlVG nicht ohne weiteres heranzuziehen, weil der Gesetzgeber dieser Bestimmung nicht schon die Rechtswidrigkeit der Leistungsgewährung allein für die Rückforderung genügen lassen wollte, wie sich aus dem Wortlaut ergibt.