generelle Vertretungsbefugnis,
Verwaltungsgerichtshof
25.01.1994
92/08/0226
Für den Ausschluß des für das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses iSd Paragraph 4, Absatz 2, ASVG konstitutiven Merkmals der persönlichen Abhängigkeit eines Beschäftigten genügt es schon, wenn ihm nur eine der genannten Berechtigungen zukommt:
1) Sanktionslose Ablehnung einzelner Arbeitsleistungen im Rahmen einer Gesamtverpflichtung,